01.07.2013

Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

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Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27.06.2013 den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur Förderung der Prävention (BT-Drs. 17/13080) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/14184) angenommen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten zielgerichtet auszugestalten, um die Bevölkerung bei der Entwicklung und dem Ausbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen zu unterstützen und damit Gesundheitsrisiken zu reduzieren.

Vgl. auch die Tägliche Präventions-News vom 04.03.2013

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