21.03.2013

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

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Der Bundestag hat am 14.03.2013 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (17/6261) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12735) angenommen. Damit wird ermöglicht, die mehrfache Vernehmung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch zu vermeiden. Ergänzt werden die Vorschriften über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit minderjährigen Opfern. Die Informationsrechte von Opfern werden erweitert. Präzisiert werden die Regelungen zur Zuständigkeit der Jugendgerichte in Jugendschutzsachen. Die bisherige Regelung zur Hemmung der Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bis mindestens zum vollendeten 21. Lebensjahr bleibt erhalten. Die strafrechtliche Verjährung ruht künftig ebenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Umfangreiche Basisinformationen zum Gesetzgebungsverlauf des StORMG finden sich im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages (DIP)

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