07.03.2019

Präventionspolitik (29)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag (BT)

  • Aufklärung über Antisemitismus
    Die Aufklärung von Schülern "über Antisemitismus und den Holocaust" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8033) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7595). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Erinnerung an den Holocaust und die Bekämpfung des Antisemitismus "untrennbar miteinander verbunden". Daher sei die Kenntnis über die nationalsozialistische Verfolgungspolitik unabdingbar für die Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Formen des Antisemitismus. Gleichzeitig sei nach Einschätzung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus die pädagogische Arbeit in diesem Bereich vor besondere Herausforderungen gestellt, "weil der Antisemitismus auch vielfach sehr fokussiert in der direkten Verbindung allein zum systematischen nationalsozialistischen Massenmord, der Shoa, gesehen wird und dabei die Gefahr besteht, dass die Vielfalt der Ursachen des gegenwärtigen Antisemitismus nicht ausreichend beleuchtet wird". Zugleich betont die Bundesregierung, dass auch sie das Bedürfnis sehe, an Schulen ein solides Basiswissen zum Thema Holocaust, aber auch zu den gegenwärtigen antisemitischen Entwicklungen zu vermitteln. Vor dem Hintergrund, dass Schulen aufgrund der Kultur- und Bildungshoheit der Länder in deren Zuständigkeit fallen, könne der Bund zwar Anregungen geben oder bundesweite Projekte fördern, aber "keine Vorgaben machen, wie und mit welchen Inhalten die Länder ihre Schulpolitik betreiben". Die historische Bildung und damit auch die Kenntnis über den Holocaust gehört nach Ausführungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus seit Jahrzehnten zu den am häufigsten genutzten Ansätzen in der Antisemitismusprävention, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Umfragen oder jüngere Studien zeigten allerdings, dass das Wissen über den Holocaust in Teilen der jüngeren Generationen abnimmt. Um den Kampf gegen Antisemitismus erfolgreich zu führen, sei es daher wichtig, das Gedenken an den Holocaust wach zu halten und eine lebendige Erinnerungskultur zu fördern. 

  • Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz
    Im Nationalen Waffenregister (NWR) sind Ende Januar dieses Jahres 5.400.329 Waffen und Waffenteile gespeichert gewesen, die sich in Privatbesitz befunden haben. Zum selben Zeitpunkt waren im NWR 955.767 Personen gespeichert, die mindestens eine Erlaubnis und mindestens eine Waffe oder ein Waffenteil im Privatbesitz im Inland hatten, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7641) ausführt.

  • Drogenarbeit im Internet immer wichtiger
    Die Suchtprävention im Internet spielt nach Angaben der Bundesregierung eine zunehmend wichtige Rolle. Die Nutzung digitaler Medien sei im Alltag der Menschen unentbehrlich geworden. Diese Medien böten viele Möglichkeiten, mit Aufklärung und Prävention Bürger frühzeitig zu erreichen, heißt es in der Antwort (19/7973) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7533) der FDP-Fraktion. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) biete umfangreiche digitale Angebote zur Suchtprävention. Hinzu kämen in eigener Verantwortung digitale Angebote der Länder und Kommunen. Die Webangebote des Bundes zur Suchtprävention seien grundsätzlich zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Neben der Bereitstellung von themenspezifischen, fachlich fundierten und objektiven Informationen beinhalteten die Webangebote individuelle Programme zur Beratung und Verhaltensänderung. Mit interaktiven Angeboten wie Selbst- oder Wissenstests würden Selbstreflexionsprozesse initiiert. Zu den Webangeboten gehören: www.kinderstarkmachen.dewww.rauch-frei.infowww.null-alkohol-voll-power.de oder www.kenn-dein-limit.info.

  • Ansätze zur Bekämpfung des Drogenanbaus
    Die Drogenpolitik in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beruht laut Bundesregierung auf dem Ansatz der sogenannten Alternativen Entwicklung. Sie sei eine ganzheitliche Strategie, welche die Hauptursachen des illegalen Anbaus von Drogenpflanzen adressiere, schreibt sie in einer Antwort (19/7833) auf eine Kleine Anfrage (19/7421) der FDP-Fraktion. Ein wichtiges Ziel sei es dabei, Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern aufzuzeigen und zu fördern. Der Ansatz sei international anerkannt und in der EU-Drogenstrategie von 2013 bis 2020, dem Drogenaktionsplan der EU (2017 - 2020) sowie im Normengerüst der Vereinten Nationen verankert. Unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierung seien während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2018 zudem vom Rat für Justiz und Inneres Schlussfolgerungen zur Alternativen Entwicklung verabschiedet worden, die den EU-Ansatz zu Alternativer Entwicklung von 2006 fortentwickelten.

  • Bessere Geldwäscheaufsicht in Europa
    Von einer Verbesserung der Geldwäscheaufsicht in Europa würde auch Deutschland als größter Mitgliedstaat der EU profitieren. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7281) fest. Die Diskussion dazu, mit welchen Instrumenten Verbesserungen erreicht werden könnten, stehe aber noch aus.

  • Maßnahmen gegen Telefonabzocke
    Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen oder aufgedrängten Verträgen schützen. So werde als Reaktion auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden und im Ergebnis der Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2017 geprüft, ob durch die Einführung einer Textformbestätigung des telefonischen Vertragsabschlusses (Bestätigungslösung) ein verbesserter Schutz erreicht werden kann, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/8049) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7597). Die Fragesteller beziehen sich auf die laut Bundesnetzagentur gestiegene Zahl von Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung und die daraufhin vom Bundesjustizministerium angekündigten Rechtsverschärfungen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei besonders die Energiebranche von unseriösen Geschäftspraktiken betroffen, heißt es weiter in der Antwort. Vor diesem Hintergrund seien im vergangenen Jahr bereits intensive Gespräche mit Vertretern der Energiebranche geführt worden. Für Sommer 2019 plane das Bundesjustizministerium einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, mit dem durch eine Bestätigungslösung dafür Sorge getragen werden solle, dass der Verbraucher vor einem ungewollten Anbieterwechsel geschützt wird. Darüber hinaus halte es die Bundesregierung für notwendig und setze sich dafür ein, Verbraucher zielgruppenspezifisch und in verständlicher Form über das Erfordernis einer Einwilligung für Telefonwerbung und die Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit durch die Bundesnetzagentur zu informieren.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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