22.10.2018

Präventionspolitik (13)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Bericht zur Wohnungsüberwachung (hib 738/2018)
    Die Bundesregierung hat den Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen für das Jahr 2017 vorgelegt (19/4762). Wie es darin heißt, sind laut der beigefügten, vom Bundesamt für Justiz auf der Basis statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erstellten, Tabelle im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in sieben Ländern und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in zwölf Verfahren insgesamt zwölf Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in neun Verfahren hiervon auch vollzogen worden. Weitere Maßnahmen seien nicht ergriffen worden. Gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jährlich über Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, die im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr oder zur Eigensicherung vorgenommen wurden und richterlich überprüfungsbedürftig sind.

  • Korruption im Gesundheitswesen (hib 745/2018)
    Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Angehörige eines Heilberufes wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vor. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/4695) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4315). In der aktuellsten vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Strafverfolgungsstatistik seien die neuen Straftatbestände noch nicht ausgewiesen. Die Statistik der Staatsanwaltschaften enthalte keine nach den einzelnen Straftatbeständen differenzierte Darstellung. Wie es weiter heißt, hat die Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür, dass die gezielt zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen geschaffenen Straftatbestände nicht ausreichend sind, um erfolgreich gegen strafwürdiges Verhalten in diesem Bereich vorzugehen. Der von den forschenden Pharmaunternehmen gegründete Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) sei grundsätzlich zur Förderung der Transparenz geeignet. Neben den Regelungen der freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie bestünden im Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz und Strafgesetzbuch verschiedene gesetzliche Regelungen, die der Transparenz, der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Korruptionsbekämpfung dienen. Die Fraktion wollte mit der Kleinen Anfrage Aufschluss über die Wirksamkeit des Anfang Juni 2016 in Kraft getretenen Gesetzes erhalten. Nach Auffassung der Fraktion hat es die Bundesregierung versäumt, außerhalb des Strafrechts durch mehr Transparenz von wirtschaftlichen Verflechtungen wirksame Instrumente zu schaffen, um Korruption zu verhindern.

  • Ausgestaltung des Pakts für den Rechtsstaat (hib 754/2018)
    Auskunft über den von der Koalition aus CDU, CSU und SPD beschlossenen Pakt für den Rechtsstaat gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4340). Der im Koalitionsvertrag enthaltene Pakt stelle eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dar, in der sich beide Seiten zu Maßnahmen verpflichten, um den Rechtsstaat zu stärken, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung sei Gegenstand laufender Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Das Thema "Pakt für den Rechtsstaat" solle auch zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder zeitnah diskutiert und konkretisiert werden. Die Anregungen des Deutschen Richterbundes und des Deutschen Anwaltvereins in der "Gemeinsamen Empfehlung für einen starken Rechtsstaat" würden dabei in die Prüfungen einbezogen.

  • Sozialarbeiter-Zeugnisverweigerungsrecht (hib 687/2018)
    Die Bundesregierung hält die Regelung zum Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter für sachgerecht. In der Antwort (19/4371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4085) heißt es, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Tätigkeit von Sozialarbeitern in den Arbeitsfeldern mobiler Jugendarbeit, Reintegration gewaltbereiter junger Menschen und bei der Beratung von Gewaltopfern ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Klienten voraussetzt. Im Sinne einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung sei der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten in Strafprozessen jedoch auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Eine Einschränkung der möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung komme daher nur bei Vorliegen ganz besonders wichtiger Interessen in Betracht. Diese seien bei der Tätigkeit der Beratungsstellen nach Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung gegeben. Ergänzend nimmt die Bundesregierung Bezug zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke "Die Situation der Straßenkinder in Deutschland" (19/4123). Die Fragesteller wollten wissen, wie die Bundesregierung zu einer möglichen Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter steht.

  • Waffengewalt an Saarbrücker Bahnhof (hib 760/2018)
    Über einen Fall von Waffengewalt am Saarbrücker Hauptbahnhof berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4753) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4358). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, wie viele Fälle von Waffengewalt es seit Januar 2014 am Saarbrücker Hauptbahnhof gegeben hat. In ihrer Antwort geht die Bundesregierung davon aus, "dass unter ,Fälle von Waffengewalt' Straftaten zu verstehen sind, die mittels einer Waffe oder unter Mitführung einer Waffe begangen wurden". In der Polizeilichen Kriminalstatistik sei hierzu nur ein Fall aufgeführt. Am 8. August 2017 habe ein deutscher Staatsangehöriger eine Schreckschusspistole in einem Zug verwendet, um fünf Reisende zu bedrohen. Dies sei als Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt worden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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