14.06.2017

Presserat beschließt Leitsätze zur Kriminalberichterstattung

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Am 31.05.2017 hat der Deutsche Presserat in einer Pressemitteilung über den Beschluss von Leitsätzen informiert, die die Regeln für die Kriminalberichterstattung in Richtlinie 12.1 des Pressekodex ergänzen.

Mit Ziffer 12 des Pressekodex bekennen sich die deutschen Print- und Onlinemedien zum Diskriminierungsverbot. In der zugehörigen neuen Richtlinie 12.1 und nachfolgenden Leitsätzen gibt der Presserat eine Empfehlung für die Umsetzung dieser Selbstverpflichtung bei der Berichterstattung über Straftaten. 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
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