28.08.2016

Bundesregierung be­schließt Kon­zep­ti­on Zi­vi­le Ver­tei­di­gung

Weitere News
zu dem Thema

Am 24.08.2016 hat das Bundeskabinett die "Konzeption Zivile Verteidigung" (KZV) beschlossen und sieht sie als das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Die KZV beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung einzelner Fachaufgaben.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de