| Kurzbeschreibung: | Für den Vollzug von Jugendstrafe stehen in Bayern die drei Jugendstrafanstalten Laufen-Lebenau, Neuburg-Herrenwörth und Ebrach sowie für weibliche Verurteilte eine Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach zur Verfügung. Der bayerische Jugendstrafvollzug entspricht bereits seit langem den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen. Nach der Entscheidung vom 31. Mai 2006 muss der Jugendstrafvollzug auf einen gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nunmehr bei den Ländern. Bayern wird deshalb in einem Strafvollzugsgesetz in einem eigenen Teil den Jugendstrafvollzug regeln und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Nach der Konzeption des Entwurfs eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes ist das wichtigste Anliegen des Jugendstrafvollzugs, dass junge Gefangene durch die Erziehung während des Vollzugs in die Lage versetzt werden, nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Jugendstrafvollzug soll die jungen Gefangenen durch verschiedene Behandlungsansätze, die in der Ausstellung präsentiert werden, „fit für die Zukunft“ machen. Ausbildung und Arbeit, Sozialtherapie, sinnvolle Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Betätigung sind wichtige Elemente des Jugendstafvollzugs. Sie können anschauliche Beispiele der Arbeit im Bayerischen Jugendstrafvollzug erleben und sich mit erfahrenen Bediensteten austauschen. |
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| Telefon: | 0 89 - 55 97 - 01 |
| Website: | http://wwww.justiz.bayern.de |
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