„Hate Speech“ und Meinungsfreiheit im Internet

Dr. Benjamin Krause
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Georg Ungefuk
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Moderation: Prof. Dr. Christian Grafl
Universität Wien

Abstract:
„Hate Speech“ und Meinungsfreiheit im Internet – Notwendigkeit der Strafverfolgung trotz Löschpflicht.

Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht, das nach dem Bundesverfassungsgericht für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung „schlechthin konstituierend“ ist. Dies gilt in unserer heutigen Informationsgesellschaft gerade auch für die Meinungsfreiheit im Internet. Meinungsfreiheit hat jedoch Grenzen und ist kein „Freifahrtschein“ für Beleidigungen, Bedrohungen oder Diskriminierungen - auch nicht im Internet. Obwohl rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG in sozialen Netzwerken zu löschen sind, ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, gegen diejenigen, die die Meinungsfreiheit in strafbarer Weise missbrauchen, zum Zwecke der Spezial- und Generalprävention und zum Schutz der Meinungsfreiheit im Internet einzuschreiten. Trotz großer Herausforderungen wie Internationalität und Schnelligkeit der Internet-Kommunikation haben sich die Strafverfolgungsbehörden immer besser für diese Aufgabe aufgestellt und tragen damit letztlich auch zur Förderung der Demokratie bei.
Dr. Benjamin Krause
Dr. Benjamin Krause

Benjamin Krause (Jahrgang 1979), Staatsanwalt. Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; 2004- Erste Juristische Staatsprüfung; 2004-2007- wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg; 2008- Promotion; 2009- Zweite Juristische Staatsprüfung; 2009-2012- Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen; seit 2012 - Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT).

Georg Ungefuk
 Georg Ungefuk

Georg Ungefuk (Jahrgang 1978), Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2004- Erste Juristische Staatsprüfung; 2006- Zweite Juristische Staatsprüfung; 2007- Rechtsanwalt; seit 2008 Staatsanwalt, zunächst bei der Staatsanwaltschaft Marburg, in der Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie Internetkriminalität; 2014- Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz als Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung; 2015-2016 Staatsanwalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main; seit Ende 2016 Oberstaatsanwalt in der Grundsatz- und Stabsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Pressesprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT).

20. Mai 2019
15:00 - 15:45 Uhr
Vortrag
Raum: Raum III
Raum III