Staatsanwaltschaft und gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Moderation: Andreas Mayer
Polizeipräsidium Heilbronn

Abstract:
„Staatsanwaltschaft und gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention“

Auf den ersten Blick lässt sich die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft als repressives Strafverfolgungsorgan deutlich von dem Tun der Akteure der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention, das sich allein der Kriminalitätsvorbeugung widmet, abgrenzen. Überschneidende Kreise des Handelns werden dagegen sowohl bei der Repression als auch bei der Prävention mit der Polizei gesehen. Betrachtet man die Aufgabenwahrnehmung genauer, sind die Grenzziehungen aber nicht mehr so präzise, wenn etwa Phänomene wie Jugendkriminalität - ein Beispiel: die Häuser des Jugendrechts - oder die häusliche Gewalt - hier etwa Interventionsprojekte - beleuchtet werden.

Der Beitrag will deshalb den Einfluss der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention auch auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft nachzeichnen und sinnvolle Bereiche der Zusammenarbeit definieren ohne die durch die Gewaltenteilung vorgezeichnete Grenzziehung zu überspielen.
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn

Jahrgang 1954, Erstes Juristisches Staatsexamen 1980, Zweites Juristisches Staatsexamen 1983, Promotion 1985; seit 1988 Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main; dort Honorarprofessor seit 2014; seit 1992 nebenamtlicher Geschäftsführer des Landespräventionsrats Hessen und Beiratsmitglied im Deutschen Forum für Kriminalprävention; seit 16.01.2018 Vorsitzender des Landespräventionsrats Hessen.

Richter auf Probe 1986, Richter auf Lebenszeit 1988, Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz 1989, ab 1993 als Richter am Oberlandesgericht, ab 2001 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht; Referatsgruppenleiter der Referats-Gruppe III/A (Strafverfahren) im Jahr 2000; Abteilungsleiter der Abteilung Strafrecht im Juni 2001; seit April 2002 Leitung der Abteilung III „Strafrecht, Gnadenwesen, Kriminalprävention“ als Ministerialdirigent; seit dem 01.10.2015 Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

20. Mai 2019
14:00 - 14:45 Uhr
Vortrag
Raum: Raum III
Raum III