Radikalisierungsprävention im Bund: „Demokratie leben!“

Abstract:
Der Vortrag gibt einen Überblick über Erfahrungen und Herausforderungen der Radikalisierungsprävention im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind immer öfter Angriffen aus den Bereichen Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und linke Militanz ausgesetzt. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stärkt mit seinem gesamtgesellschaftlichen Ansatz ziviles Engagement und demokratisches Verhalten und entwickelt die präventiv-pädagogische Arbeit weiter, auch um diesen Angriffen entgegenzutreten. Auch auf neue Radikalisierungs- und Polarisierungstendenzen, z.B. zum Thema Flucht und Migration, soll reagiert werden. Derzeit arbeiten über 120 Modell- und Forschungsprojekte zum Thema Radikalisierungsprävention mit unterschiedlichen Trägern bundesweit u.a. in den Bereichen Netz sowie in Strafvollzug und Bewährungshilfe.
Herausforderungen bei der strategischen Planung und Umsetzung des Bundesprogramms wie auch bei der Umsetzung des Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus sind vielfältig und betreffen Fragen der Nachhaltigkeit, des vernetzten Arbeitens aller staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, des professionellen Umgangs mit sachfremder Kritik aus Gesellschaft, Politik und Medien ebenso wie der Evaluierung und Qualitätssicherung der Maßnahmen.

Vita:
Dr. Iris Muth ist seit Januar 2017 Leiterin des Referates zur Radikalisierungsprävention im Bundesfamilienministerium. Dort verantwortet sie unter dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ über 200 Präventions- und Deradikalisierungsprojekte einschließlich begleitender Forschung, in den Bereichen Islamistischer Extremismus, Rechtsextremismus, Linke Militanz sowie gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auch zur Umsetzung des Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus. Vor ihrem Eintritt in das BMFSFJ war Frau Dr. Muth Referatsleiterin im BKA, davor stellvertretende Referatsleiterin im GTAZ und für AA und OSZE in Zentralasien, dem Kaukasus und Georgien tätig. Sie hat in Göttingen und Paris Rechtswissenschaften studiert und zum Thema „Neues Recht zwischen Tradition und Systemwechsel – Beratung des georgischen Arbeitsrechts in der Praxis“ promoviert.

Dr. Katharina Penev-Ben Shahar ist seit 2011 Referentin im Bundesfamilienministerium und aktuell zuständig für den Förderbereich Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus. Davor war sie im Referat für europäische und internationale Gleichstellungspolitik tätig. Sie hat in Kiel und Essex studiert und im Völkerrecht promoviert. Vor ihrem Eintritt ins BMFSFJ arbeitete sie als Rechtsanwältin in Deutschland und Israel.

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12. Juni 2018
45 Minuten (Dauer)
09:00 - 09:45 Uhr
Vortrag