Schulsozialarbeit – kriminalpräventive Wirkungen und Verbesserungsmöglichkeiten

Prof. Dr. Dieter Hermann
Universität Heidelberg
Vanessa Jantzer
Zentrum für Psychosoziale Medizin der Universitätsklinik Heidelberg

Die Studie untersucht den Einfluss von Schulsozialarbeit auf Gewalt und sucht nach Möglichkeiten der Effizienzsteigerung. Die Basis ist eine Panelstudie mit 5 Wellen an den Haupt- und Förderschulen in Heidelberg. Schulsozialarbeiter, Eltern und Lehrer waren mehrheitlich der Ansicht, dass die Schulsozialarbeit zu weniger Gewalt geführt hat. Die Antworten von Schülern auf die Fragen zu Viktimisierungen und selbstberichter Delinquenz zeigten jedoch das Gegenteil. Somit scheinen sich subjektive und objektive Untersuchungsergebnisse zu widersprechen. Untersucht man die Gewaltentwicklung kohortenspezifisch, zeigt sich, dass der "Input" an den Schulen mit zunehmender Gewalterfahrung belastet war. Zudem haben sich die "Karriereverläufe" geändert. Während zu Beginn des Projekts die Gewaltrate mit dem Alter anstieg, hat sich dieser Trend bereits nach kurzer Projektdauer umgekehrt. Dies spricht für einen Erfolg der Schulsozialarbeit.

Zur Verbesserung wurden Gewaltbedingungen ermittelt. Dabei zeigte sich die Relevanz einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Lehrern und Schülern – und hier kann Schulsozialarbeit korrigierend eingreifen. Eine weitere Verbesserung soll durch eine Studie erreicht werden, die 2010 beginnen wird. Das Ziel ist es, Risikofaktoren für Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können, um dadurch einen gezielten Einsatz der Schulsozialarbeit zu ermöglichen.
Auszug aus dem Buch
(Deutsch, PDF)
Folien
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/896

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Gewalt Wirkung Schulsozialarbeit Schulklima