Kriminalprävention und Ethik

Prof. Dr. Dieter Hermann
Universität Heidelberg

Kriminalpräventive Maßnahmen können nicht nur wie Kriminalstrafen die individuelle Freiheit beeinträchtigen, sie haben das Ziel, Personen zu verändern, indem beispielsweise Empathie und Selbstkontrollkompetenzen gefördert werden. Somit ist der intendierte Einfluss von Kriminalprävention umfassender als der von Kriminalstrafen. Folglich hat die ethische Rechtfertigung von Kriminalprävention im Vergleich zu Sanktionen eine höhere Priorität. So fordert beispielsweise der Weisse Ring eine „Ethik der Kriminalprävention“, aber eine solche Ethik liegt bislang nicht vor. Es sollen zwei Ansätze vorgestellt werden, die für die Entwicklung einer Ethik der Kriminalprävention erfolgversprechend sind. Der erste Ansatz versucht, Straftheorien zu nutzen, um Argumente für die Rechtfertigung kriminalpräventiver Maßnahmen abzuleiten. Der zweite Weg ist der Versuch, klassische Ethiken auf die Thematik anzuwenden. Dabei ist die Webersche Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik sinnvoll. Beide Ansätze gelangen zu dem Ergebnis, dass Kriminalprävention durch eine utilitaristische Ethik, die mit Elementen der Freiwilligkeit gepaart wird, gerechtfertigt werden kann. Dies setzt allerdings die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen voraus. Das heißt, eine positive Evaluation ist eine notwendige Voraussetzung für die ethische Rechtfertigung kriminalpräventiver Maßnahmen.
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