Sicherheit als Planungsaufgabe am Beispiel Bonn-Buschdorf - Gestaltungsregeln für ein Wohnquartier

Manfred Maaß
Bundesstadt Bonn
Detlev Schürmann
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Das Plangebiet "Im Rosenfeld" im Ortsteil Buschdorf im Norden Bonns, bietet die Möglichkeit, ca. 280 Wohneinheiten zu realisieren. Dies soll modellhaft unter Berücksichtigung wichtiger Qualitäten geschehen, die das künftige Quartier attraktiv für junge Familien machen aber auch generationenübergreifende Angebote vorhalten, um für eine gesunde integrierte Mischung der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu sorgen.
Mit Aufnahme der Vorgespräche waren der Fachbereich städtebauliche Kriminalprävention der Kriminalpolizei und die Gleichstellungsbeauftragte in die Beratungen um das Planungskonzept einbezogen. Dabei zeigte sich, dass die Empfehlungen der Polizei weitgehend mit den frauenpolitischen und Gender-Ansätzen des Planungsamtes übereinstimmten, die im Rahmen einer sog. Familienfreundlichkeitsprüfung Bestandteil des Bauleitplanverfahrens sind.
Nach Beschluss des Bebauungsplanes gilt es Gestaltungsregeln unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von Geschlechtergerechtigkeit, Integration und Demographie zu formulieren. Damit soll gewährleistet werden, dass sich die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedlicher Lebensstile sowie die Belange des Bildungswesens und von Religion, Sport, Freizeit und Erholung entsprechend im Konzept wiederfinden und das städtebauliche Konzept in seiner gestalterischen Qualität umgesetzt wird.
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