Profit um jeden Preis? - Die gesellschaftliche Verantwortung deutscher Konzerne

Prof. Gerd Neubeck
Deutsche Bahn AG

Das Fahren mit den Bussen und Bahnen der Deutschen Bahn ist sicher. Auf 100.000 Reisende zählt die Bundespolizei rund 20 Straftaten. Gleichzeitig ist jedoch eine zunehmende Intensität der Gewalt wahrnehmbar, die immer wieder auch zu schrecklichen Ereignissen wie in München-Solln, Angriffen gegen das Prüfpersonal in Nahverkehrszügen oder zu exzessiven Konflikten bei An- und Abreisen zu Fußballspielen führt.
Als überall und allzeit präsentes Unternehmen, vor allem in Deutschland, ist für die Deutsche Bahn das Thema
Sicherheit eines der Schwerpunktthemen im Jahr 2010. Der Anstoß hierfür wurde bereits bei der Sicherheitskonferenz Bahn 2009 unter dem Thema „Gemeinsam Verantwortung wahrnehmen“ gegeben. Teilnehmer aus dem Bereich der Polizeien, des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) und der Deutschen Bahn haben sich zu einer gemeinsamen Arbeit am Thema „Jugendgewalt und Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung“ positioniert.
Klare Zeichen seitens der Deutschen Bahn setzen auch deren Vorstandsvorsitzender Dr. Rüdiger Grube als auch der Konzernsicherheitschef, Prof. Gerd Neubeck, die eine enge Zusammenarbeit mit dem DFK forcieren.
Zudem nimmt die Deutsche Bahn bereits heute mit einer Vielzahl von Präventionsprojekten, Maßnahmen und Ausbildungsprogrammen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr, wie etwa der Präventionszug der Deutschen Bahn, der Einsatz konzerneigener Präventionsmitarbeiter in Schulen und das Programm „Bahn-Azubis gegen Hass und Gewalt“.
Die Deutsche Bahn ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft deutlich bewusst und geht davon aus, dass sich das Engagement in jedem Sinne bezahlt machen wird.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1276

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.