Infektionsschutz versus Grundrecht

Dr. Cheonhyun LEE
Korean Institute of Criminology (KIC)
Harkmo Daniel Park
Korean Institute of Criminology (KIC)

Im vergangenen Jahr gab es in Südkorea eine große Turbulenz wegen des neuen Virus, MERS (Middle East Respiratory Syndrome), was eigentlich im Nahen Osten wie Saudi-Arabien verbreitet war. Unter den 186 MERS-Infizierten gab es 36 Tote. Die rasche Verbreitung der Infektionskrankheit war in erster Linie auf eine Reihe von Pannen der Regierung in ihrer ersten Reaktion zurückzuführen, während auch mangelnde Mitwirkungsbereitschaft einiger infizierter Patienten eine große Rolle spielte, welche z.B. staatliche Kontrollmaßnahmen zur Vorbeugung der Infektion ignorierten.
In diesem Beitrag werden in Bezug auf Infektionsschutz Inhalte der Kontrollmaßnahmen im koreanischen Infektionsschutzgesetz vorgestellt, welche teilweise im Vergleich zum deutschen Infektionsschutzgesetz dargestellt und problematisiert werden. Ferner ist es vorsichtig zu überprüfen, inwieweit der Einzelne zum Infektionsschutz eine Grundrechtseinschränkung hinzunehmen hat.

Vortrag in deutscher Sprache mit Übersetzung in Englisch
Auszug aus dem Buch
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/3530

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.